Durch Rechnungen vom Handwerker Steuern sparen
Seit Anfang 2009 dürfen 20 % von maximal 6.000 Euro Handwerker-Lohnkosten pro Jahr von der Steuerschuld abgezogen werden. Das entspricht einer maximal 1.200 Euro. Absetzbar sind nur die reinen Lohn- & Arbeitskosten, nicht das verbaute Material. Abzugsfähig sind außerdem Fahrtkosten und die auf die Lohn- und Fahrtkosten anfallende Mehrwertsteuer. Lesen Sie mehr… Andreas Fiedler