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Durch Rechnungen vom Handwerker Steuern sparen

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Seit Anfang 2009 dürfen 20 % von maximal 6.000 Euro Handwerker-Lohnkosten pro Jahr von der Steuerschuld abgezogen werden.

Das entspricht einer maximal  1.200 Euro. Absetzbar sind nur die reinen Lohn- & Arbeitskosten, nicht das  verbaute Material. Abzugsfähig sind außerdem Fahrtkosten und die auf die Lohn- und Fahrtkosten anfallende Mehrwertsteuer.

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