Side Navigation

X

Neuwagen bleibt Neuwagen

___STEADY_PAYWALL___

auto
Käufer hat Anspruch auf fabrikneues Fahrzeug
Bei mangelhafter Lieferung eines Pkw besteht ein Rücktrittsrecht. Dabei handelt es sich jedoch um kein verstecktes Rückgaberecht. Vielmehr muss das Fahrzeug einen erheblichen Mangel aufweisen und dem Verkäufer muss die Möglichkeit eingeräumt werden, den Mangel in einer angemessenen Frist zu beseitigen. Wird der Mangel nicht beseitigt, darf der Käufer den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären mit der Folge, dass der gesamte Kaufvertrag rückabgewickelt wird.

Lackschäden können zum Rücktritt berechtigen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte über einen Fall zu entscheiden, in dem ein Pkw-Käufer wegen Lackschäden den Rücktritt von Kauf erklärte. Er hielt den von ihm erworbenen Pkw trotz Nachbesserung durch den Verkäufer für mangelhaft (BGH, Urteil vom 06.02.2013, Az. VIII ZR 374/11). Der Käufer hatte einen Neuwagen bestellt.
Bei Auslieferung verweigerte er die Annahme des Fahrzeugs wegen Schäden an der Lackierung und der Karosserie und verlangte unter
Fristsetzung Nachbesserung. Der Verkäufer veranlasste zwar die Nachbesserung, doch mit wenig Erfolg. Ein Sachverständiger erachtete die vorgenommene Nachbesserung für nicht ordnungsgemäß. Der Käufer lehnte daher eine Übernahme des Fahrzeugs erneut ab und trat vom Vertrag zurück, nachdem der Verkäufer sich darauf berufen hatte, dass das Fahrzeug nunmehr mängelfrei sei.

Der BGH gab dem Käufer Recht und entschied: Der Käufer hat Anspruch auf ein fabrikneues
Fahrzeug.

Er kann beim Kauf eines Neuwagens erwarten, dass die von ihm verlangte Nachbesserung (Nachlackierung) technisch den Zustand herbeiführt, der dem werkseitigen Auslieferungsstandard entspricht. Damit verzichtet der Käufer beim Kauf eines Neuwagens nicht auf die mit der Neuwagenbestellung vereinbarte Beschaffenheit der Fabrikneuheit des Fahrzeugs.

Wird durch die Nachbesserungsarbeiten dieser Zustand nicht erreicht, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.

Hinweis:
Erfolgt der Rücktritt von einem Kaufvertrag erst, nachdem das Fahrzeug vom Käufer bereits genutzt wurde, muss der Käufer meist eine Nutzungsentschädigung für die mit dem Auto gefahrenen Kilometer zahlen. Andererseits hat er gegenüber dem Verkäufer Anspruch auf den Ersatz von Aufwendungen, die ihm entstanden sind, z. B. auf Zinsen für sein eingesetztes Kapital.
Die ETL Rechtsanwälte sind Ihnen bei einem Rücktritt und der Rückabwicklung eines Kaufvertrages gern behilflich. Sprechen Sie uns an!
Alexander Streibhardt, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht
Eisenbeis Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Gera


 
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
ADVITAX Steuerberatungsgesellschaft mbH
Niederlassung Halle
Leipziger Straße 87-92 (Ritterhaus)
06108 Halle
Tel.: 0345 292180
Fax: 0345 2921822
www.etl.de/advitax-halle
E-Mail: advitax-halle@etl.de
Besuchen Sie uns auf Facebook: https://www.facebook.com/ETL.ADVITAX

Auch spannend: