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Kindergeld beantragen in Halle und dem Saalekreis

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Kindergeld, Geburtsurkunde oder Kitaplatz: Wer in Deutschland ein Kind bekommt, muss viel Geduld für Dokumente und Anträge aufbringen. Ein Großteil der Menschen in Deutschland hat dafür eher wenig Verständnis und wünscht sich eine komplett digitale Abwicklung solcher Routineleistungen der Verwaltung. Bis das passiert, wollen wir beim Halle-Saalekreis-Netzwerk dabei helfen, es einfacher zu gestalten.

Diesmal geht es darum, wie in Halle (Saale) und dem Saalekreis Kindergeld beantragt werden kann.

Hinweis: Manchmal wird auch von Kinderfreibetrag oder Kinderfreibeträgen gesprochen. Das ist eine steuerliche Vergünstigung, die das Finanzamt Ihnen automatisch mit der Steuererklärung ausrechnet. Mit dem Kindergeld hat es nicht direkt zu tun.

Was ist Kindergeld?

Ab Geburt eines Kindes sichert das Kindergeld die grundlegende Versorgung der Kinder. Das Geld wird normalerweise an einen der beiden Elternteile ausgezahlt (kann bei Bedarf sogar direkt ans Kind gezahlt werden). Von diesen Leistungen profitieren vor allem Familien mit kleinen und mittleren Einkommen.

Für ein Kind kann immer nur eine Person Geld erhalten. Für alle Eltern, die nicht dauernd getrennt leben, kann durch eine so genannte “Berechtigten-Bestimmung” festgelegt werden, wer von ihnen das Geld erhalten soll für ihre eigenen im gemeinsamen Haushalt der Eltern lebenden Kinder. Der Vorteil der sog. Berechtigten-Bestimmung ist, dass auf diese Weise die Eltern die Möglichkeit haben, denjenigen Elternteil zum Kindergeldberechtigten zu bestimmen, bei dem oder der sich eventuell Ansprüche auf weitere Leistungen ergeben können, wenn die den Kindergeldbezug voraussetzen.

Dies gilt ebenso für den leiblichen und den nicht leiblichen Elternteil, etwa wenn das Kind zum Beispiel im gemeinsamen Haushalt der Mutter und des Stiefvaters oder des eingetragenen Lebenspartners lebt. Von dieser Möglichkeit können auch nicht dauernd getrennt lebende Pflegeeltern beziehungsweise Großeltern Gebrauch machen. Für die “Berechtigten-Bestimmung” kann die hierfür vorgesehene Erklärung am Schluss des Kindergeldantrags verwendet werden. Es reicht dann aus, wenn der andere Elternteil dort unterschreibt und sich damit einverstanden erklärt, dass das Kindergeld zugunsten der antragstellenden Person ausgezahlt wird.

Wer bekommt Kindergeld?

Die Leistung wird unabhängig vom Einkommen an alle Familien gezahlt:

  • Bis 18 Jahre gibt es Mittel für alle Kinder.
  • Bis 21 Jahre gibt es Mittel für arbeitslose Kinder (inkl. Kinder, die in Ausbildung oder Studium sind)
  • Bis 25 Jahre gibt es Mittel für Kinder in Ausbildung (inkl. Studium an Hochschulen, Universitäten etc.).

Einer der beiden Elternteile stellt den Antrag. Wenn Großeltern, Geschwister etc. die Erziehung übernehmen (weil die Eltern langfristig krank sind, gestorben o.Ä.) können sie den Antrag auch stellen.

Kein Kindergeld bekommt ihr, wenn ihr bereits Leistungen von einer zwischen- oder überstaatlichen Einrichtung beziehen, die mit dem Kindergeld vergleichbar sind. Das gilt für In- und Ausland.

Wie hoch ist das Kindergeld?

Für jedes Kind gibt es seit 1. Januar 2023 dauerhaft 250 € pro Monat. Die 250 € gibt es garantiert von der Geburt bis zum mindestens 18. Lebensjahr. Vom 18. bis 21. Lebensjahr nur, wenn das Kind arbeitslos ist. Vom 18. bis 25. Lebensjahr nur, wenn das Kind sich in Ausbildung (Lehre, Ausbildung, Studium o.Ä.) befindet. Der Betrag ist immer gleich, also aktuell 250 €.

Wie beantrage ich Kindergeld?

Das Kindergeld beantragt ihr schriftlich bei der Familienkasse. In der Regel sind das die Agenturen für Arbeit.

Kindergeld kann bis zu 6 Monate rückwirkend gezahlt werden, falls ihr den Antrag nicht rechtzeitig stellt. Wichtig ist, dass ihr den Antrag rechtzeitig stellt. Falls die Behörde zum Bearbeiten länger braucht, ist das nicht eure Schuld und die Kindergeld-Beträge werden rückwirkend bezahlt ab dem Antragsdatum.

Online beantragen:

Ihr müsst den Hauptantrag (KG1) und die Anlage (KG1-AnK) für das Kindergeld ausfüllen. Das geht mit dem Antragsformular der Familienkassen bei der Agentur für Arbeit.

Für deutsche Staatsbürger kann inzwischen auch über ELSTER ein digitaler Antrag gestellt werden. Das geht alles hier:

Offline beantragen:

Die Anträge findet ihr zwar online, aber müsst sie danach ausdrucken und persönlich abgeben. Den Antrag findet ihr hier:

Hinweis: Sie finden auf der Website der Agentur für Arbeit auch den Hauptantrag und die Anlagen für Kindergeld auch in ukrainischer und russischer Sprache und allen Amtssprachen der Europäischen Union.

Kindergeldstelle finden

Eine allgemeine Suchfunktion gibt es hier:

Suchübersicht – Bundesagentur für Arbeit

Suchübersicht – Bundesagentur für Arbeit

In Halle (Saale) beantragen

Familienkasse Sachsen-Anhalt-Thüringen
Schopenhauerstr. 2, 06114 Halle

Öffnungszeiten:

  • Montag: 08:00 – 12:00
  • Dienstag: 08:00 – 12:00
  • Mittwoch: Geschlossen
  • Donnerstag: 13:00 – 17:30
  • Freitag: Geschlossen

Kontaktdaten:

Im Saalekreis beantragen

Im Saalekreis ist ebenfalls die Familienkasse mit Sitz in Halle (Saale) zuständig, also:

Familienkasse Sachsen-Anhalt-Thüringen
Schopenhauerstr. 2, 06114 Halle

Öffnungszeiten:

  • Montag: 08:00 – 12:00
  • Dienstag: 08:00 – 12:00
  • Mittwoch: Geschlossen
  • Donnerstag: 13:00 – 17:30
  • Freitag: Geschlossen

Kontaktdaten:

Der Halle-Saalekreis-Guide für: Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Kindergeld

Wir haben recherchiert, gesammelt und wollen euch hier die wichtigsten Infos für junge Familien an die Hand geben, damit ihr euch unbesorgt um euren Nachwuchs kümmern und ihn aufwachsen lassen könnt:

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