Wie beantrage ich Mutterschaftsgeld in Halle und dem Saalekreis?
Elterngeld, Geburtsurkunde oder Kitaplatz: Wer in Deutschland ein Kind bekommt, muss viel Geduld für Dokumente und Anträge aufbringen. Ein Großteil der Menschen in Deutschland hat dafür eher wenig Verständnis und wünscht sich eine komplett digitale Abwicklung solcher Routineleistungen der Verwaltung. Bis das passiert, wollen wir beim Halle-Saalekreis-Netzwerk dabei helfen, es einfacher zu gestalten.
Diesmal geht es darum, wie in Halle (Saale) und dem Saalekreis Mutterschaftsgeld beantragt werden kann.
Verzeichnis
Was ist eigentlich Mutterschaftsgeld?
Wird auch als Mutterschaftsleistungen bezeichnet. Gibt es frühestens 6 Wochen vor und 8-12 Wochen nach der Geburt des Kindes.
Mutterschaftsgeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, die Frauen während der Schutzfristen vor und nach der Entbindung sowie für den Entbindungstag gezahlt wird. Es beträgt höchstens 13 Euro pro Kalendertag. Übersteigt der durchschnittliche kalendertägliche Nettolohn den Betrag von 13 Euro, ist 1 die Arbeitgeberseite verpflichtet, die Differenz als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld 2 zu zahlen.
Wir haben hier alles Wichtige zusammengetragen, was man wissen muss. Ein Mutterschaftsgeld-Guide für alle Interessierten in Halle (Saale), dem Saalekreis und darüber hinaus.
Vor der Geburt: Gibt es Mutterschaftsgeld nur im Mutterschutz?
Ja. Das gibt es während der Mutterschutzfristen 6 Wochen vor der Geburt und enden 8 (normal) bis 12 Wochen (Ausnahmen) nach der Geburt.
Gezahlt wird der durchschnittliche Netto-Lohn der letzten drei Monate, aber max. 13 € pro Tag für 6 Wochen vor und 8-12 Wochen nach der Geburt.
Spätestens 7 Wochen vor Geburt muss bei der Krankenversicherung ein Antrag samt sogenannter MET-Bescheinigung (offiziell: „Zeugnis über den mutmaßlichen Tag der Entbindung”) eingereicht werden
Zur Geburt: Antrag bei der Krankenversicherung und Geburtsurkunde
Jede Krankenkasse hat eigene Kontaktmöglichkeiten. Beispielsweise sieht es bei der TK, also Techniker Krankenkasse so aus:
Die gesetzlichen Krankenversicherung muss ergänzend zum Mutterschaftsgeld folgende Leistungen bieten:
- ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe,
- Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln,
- Entbindung,
- Häusliche Pflege,
- Haushaltshilfe.
Ob die Leistungen gebraucht werden oder nicht, entscheidet die Krankenkasse. Das darf man als betroffene Mutter aber beklagen, wenn man anderer Meinung ist.
Arbeitgeberzuschuss, wenn es mehr als 13 € pro Tag werden
Es reicht, beim Arbeitgeber ein formloses Schreiben als “Antrag auf Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld” einzureichen. Am besten vorher erkundigen, welche Angaben der Arbeitgeber braucht UND IMMER erst den Antrag an die Krankenkasse, dann an den Arbeitgeber schicken.
Wichtig: Wenn Sie im Jahr mehr als 410 € Mutterschaftsgeld bekommen, dann müssen Sie das versteuern (Quelle Familienportal)
Nur bei ärztl. Attest Mutterschutzlohn:
Anspruch auf Mutterschutzlohn haben Sie, wenn Sie vor Beginn und nach Ende der Mutterschutzfrist aufgrund eines ärztlichen Beschäftigungsverbots nicht arbeiten dürfen.
Höhe des Mutterschutzlohns: Ihr Mutterschutzlohn entspricht Ihrem durchschnittlichen Bruttolohn vor Beginn der Schwangerschaft.
Berechnungszeitraum:
- Bei monatlicher Gehaltszahlung: Durchschnitt der letzten 3 Monate
- Bei wöchentlicher Gehaltszahlung: Durchschnitt der letzten 13 Wochen
Wer zahlt den Mutterschutzlohn?
Grundsätzlich zahlt Ihr Arbeitgeber den Mutterschutzlohn. Allerdings kann er sich unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil vom Staat erstatten lassen.
Voraussetzung für die Erstattung: Ihr durchschnittlicher Nettolohn pro Tag liegt über 13 Euro.
Wichtig: Beantragen Sie den Mutterschutzlohn frühzeitig bei Ihrem Arbeitgeber. Legen Sie ihm das ärztliche Beschäftigungsverbot vor und klären Sie die Details der Zahlung.
Wie beantrage ich Mutterschaftsgeld?
Wann: Den Antrag können Sie so früh wie möglich stellen, aber spätestens 7 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin. Den Antrag stellen Sie bei Ihrer Krankenversicherung
Wichtig: Verantwortlich ist immer die Krankenversicherung der Mutter!
Online beantragen:
Unter www.krankenkassen.de finden Sie alle Krankenkassen in Deutschland. Vergleichen Sie unbedingt die Leistungen der einzelnen Kassen. Vielleicht lohnt sich sogar der Wechsel der Kasse?
Offline beantragen:
Das geht bei jeder örtlichen Vertretung einer Krankenkasse. Suchen Sie einfach, wo Ihre Krankenasse in den Städten, Gemeinden oder Kreisen in der Nähe einen Standort hat.
Mutterschaftsgeld in Halle (Saale) beantragen
Das Mutterschaftsgeld kann bei jeder Krankenkasse beantragt werden. Hier die wichtigsten Krankenkassen-Vertretungen in der Stadt Halle (Saale):
AOK Sachsen-Anhalt – Kundencenter Halle
Robert-Franz-Ring 14, 06108 Halle (Saale)
Montag 08:00–16:00
Dienstag 08:00–18:00
Donnerstag 08:00–18:00
Web: www.deine-gesundheitswelt.de
Tel.: 08002265726
BARMER, Kundencenter Halle
Leipziger Str. 90 – 92, 06108 Halle (Saale)
Montag 09:00–17:00
Dienstag 09:00–17:00
Mittwoch 09:00–13:00
Freitag 09:00–13:00
Web: www.barmer.de
Tel.: 08003331010
BKK VBU – ServiceCenter Halle (Saale)
Rannische Str. 4, 06108 Halle (Saale)
Montag 09:00–16:00
Dienstag 09:00–16:00
Mittwoch 09:00–15:00
Donnerstag 09:00–16:00
Freitag 09:00–14:00
Web: www.meine-krankenkasse.de
Tel:: 08001656616
DAK-Gesundheit Servicezentrum Halle
Große Ulrichstraße 60, 06108 Halle (Saale)
Montag 09:00–16:00
Dienstag 09:00–16:00
Mittwoch 09:00–13:00
Donnerstag 09:00–17:00
Freitag 09:00–13:00
Web: www.dak.de
Tel.: 03456946560
IKK gesund plus in Halle
Marktpl. 18, 06108 Halle (Saale)
Montag 08:00–18:00
Dienstag 08:00–18:00
Mittwoch 08:00–18:00
Donnerstag 08:00–18:00
Freitag 08:00–18:00
Web: www.ikk-gesundplus.de
Tel.: 0345292110
KNAPPSCHAFT Geschäftsstelle Halle
Kirchnerstraße 1, 06112 Halle (Saale)
Montag 08:00–16:00
Dienstag 08:00–16:00
Donnerstag 08:00–16:00
Web:www.knappschaft.de
Tel.: 08000200501
Salus BKK Service-Center Halle
Joliot-Curie-Platz 29, 06108 Halle (Saale)
Dienstag 14:00–18:00
Donnerstag 09:00–13:00
Web: http://www.salus-bkk.de/
Tel.: 034523277975
Techniker Krankenkasse (TK) in Halle (Saale):
Kleine Steinstraße 5, 06108 Halle (Saale)
Montag 09:00–16:00
Dienstag 09:00–18:00
Mittwoch 09:00–14:00
Donnerstag 09:00–15:00
Freitag 09:00–14:00
Web.: www.tk.de
Tel.: 08002858585
Mutterschaftsgeld im Saalekreis beantragen
Das Mutterschaftsgeld kann bei jeder Krankenkasse beantragt werden. Hier die wichtigsten Krankenkassen-Vertretungen im Landkreis Saalekreis:
In Merseburg:
AOK Sachsen-Anhalt – Kundencenter Merseburg
Weißenfelser Str. 2A, 06217 Merseburg
Montag 08:00–14:00
Dienstag 10:00–18:00
Donnerstag 08:00–16:00
Web: www.deine-gesundheitswelt.de
Tel.: 08002265726
BARMER
Entenplan 8, 06217 Merseburg
Montag 09:00–17:00
Dienstag 09:00–17:00
Mittwoch 09:00–13:00
Freitag 09:00–13:00
Web: www.barmer.de
Tel.: 08003331010
IKK gesund plus in Merseburg
Entenplan 3, 06217 Merseburg
Dienstag 08:00–13:00 13:30–18:00
Mittwoch 08:00–13:00
Freitag 08:00–13:00
Web: www.ikk-gesundplus.de
Tel.: 03461333210
In Leuna:
AOK Sachsen-Anhalt Kundencenter Leuna
Am Haupttor 12, 06237 Leuna
Öffnungszeiten unbekannt
Web: www.deine-gesundheitswelt.de
Tel.: 08002265726
In Querfurt:
AOK Sachsen-Anhalt – Kundencenter Querfurt
Merseburger Str. 65A, 06268 Querfurt
Montag 08:00–12:00
Dienstag 12:00–18:00
Donnerstag 08:00–12:00
Web: www.deine-gesundheitswelt.de
Tel.: 08002265726
IKK gesund plus in Querfurt
Döcklitzer Tor 5, 06268 Querfurt
Montag 08:00–13:00
Donnerstag 08:00–13:00 13:30–18:00
Web: ikk-gesundplus.de
Tel.: 0347719060
Der Halle-Saalekreis-Guide für: Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Kindergeld
Wir haben recherchiert, gesammelt und wollen euch hier die wichtigsten Infos für junge Familien an die Hand geben, damit ihr euch unbesorgt um euren Nachwuchs kümmern und ihn aufwachsen lassen könnt:
Mutterschaftsgeld beantragen
Enrich our growing community.
- Max. 13 € pro Tag möglich, danach kann Arbeitgeber ausgleichen
- Bis zur Geburt des Kindes gezahlt bzw. in Ausnahmefällen auch noch danach
- Nur die Mutter darf es beantragen und erhalten
Elterngeld beantragen
Damit die Eltern sich für das Kind eine Auszeit bei der Arbeit nehmen können.
- Geldleistungen schwanken je nach Einkommen
- Beide Eltern haben Anspruch auf Elterngeld
- Erst ab Geburt des Kindes möglich
- Für 12 bis max. 14 Monate auszahlbar
- Verschiedene Varianten bei der Auszahlung möglich
Kindergeld beantragen
Ab Geburt eines Kindes sichert das Kindergeld die grundlegende Versorgung der Kinder.
- 250 € für jedes Kind im Monat
- alle Kinder bis 18. Lebensjahr
- Auszahlungen bis 21. oder 25. Lebensjahr möglich
- Antrag online (auch über ELSTER) und offline möglich