Side Navigation

X

Wie beantrage ich Elterngeld in Halle und dem Saalekreis?

___STEADY_PAYWALL___

Elterngeld, Geburtsurkunde oder Kitaplatz: Wer in Deutschland ein Kind bekommt, muss viel Geduld für Dokumente und Anträge aufbringen. Ein Großteil der Menschen in Deutschland hat dafür eher wenig Verständnis und wünscht sich eine komplett digitale Abwicklung solcher Routineleistungen der Verwaltung. Bis das passiert, wollen wir beim Halle-Saalekreis-Netzwerk dabei helfen, es einfacher zu gestalten.

Diesmal geht es darum, wie in Halle (Saale) und dem Saalekreis Elterngeld beantragt werden kann.

Wichtiger Unterschied: Elterngeld wird während der Elternzeit gezahlt, aber daneben gibt es auch Kindererziehungszeit, welche mit Elternzeit nichts zu tun hat, aber für die Rente wichtig ist.

Was ist Elterngeld?

Elterngeld es erst ab Geburt des Kindes und gibt es während der Elternzeit. Dafür wird vom aktuellen Gehalt ausgegangen und dann ein entsprechender Anteil, je nach Variante des Elterngelds, bezahlt. Es ist zu beachten, dass die Höhe des Elterngeldes auch von anderen Faktoren wie dem Alter des Kindes, der Anzahl der Kinder im Haushalt und dem Einkommen der Eltern abhängig ist.

Elternzeit

Elterngeld gibt es nur, wenn Elternzeit genommen wird. Diese gibt es für max. 36 Monate und muss nicht am Stück genommen werden; aber der Antrag dafür muss spätestens 7 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin (das muss nicht der echte Geburtstermin sind) des Kindes gestellt werden.

Für deine Rente wird dann sog. Kindererziehungszeit angerechnet, die was anderes ist als Elternzeit (siehe unsere Anmerkung weiter oben).

Um Elternzeit in Anspruch zu nehmen, müsst ihr diese nicht beantragen. Stattdessen reicht es, wenn ihr eure Elternzeit schriftlich beim Arbeitgeber anmeldet. Dies sollte spätestens 7 Wochen vor dem gewünschten Beginn der Elternzeit erfolgen. Wenn die Elternzeit zum Beispiel am Tag der Geburt beginnen soll, gelten folgende Fristen:

  • Für die Mutter: Die Elternzeit beginnt erst nach Beendigung der Mutterschutzfrist nach der Geburt. Da diese normalerweise 8 Wochen dauert, reicht es aus, die Elternzeit nach der Geburt und spätestens 7 Wochen vor Ende der Mutterschutzfrist anzumelden.
  • Für den Vater oder das nicht gebärende Elternteil: Die Elternzeit muss 7 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin beantragt werden.

Bei Geburten ab dem 1. Juli 2015 gelten folgende Fristen:

  • Elternzeit vor dem 3. Geburtstag des Kindes muss spätestens 7 Wochen vor Beginn angemeldet werden.
  • Elternzeit im Zeitraum vom 3. Geburtstag bis zum Tag vor dem 8. Geburtstag muss spätestens 13 Wochen vor Beginn angemeldet werden.

Bei Geburten vor dem 1. Juli 2015 gelten folgende Fristen:

  • Elternzeit muss spätestens 7 Wochen vor Beginn angezeigt werden, unabhängig davon, ob die Elternzeit vor oder nach dem 3. Geburtstag des Kindes genommen wird.

In dringenden Ausnahmefällen, wie Frühgeburten oder ungeplanter Adoptionspflege, können kürzere Fristen gelten. In solchen Fällen solltet ihr die Elternzeit möglichst früh beim Arbeitgeber anmelden und die Umstände des Einzelfalls berücksichtigen.

Partnerschaftsbonus

Der Partnerschaftsbonus bei der Elternzeit ist ein finanzieller Anreiz für Paare, bei dem sich ein Elternteil für eine längere Zeit um das Kind kümmert, während der andere Elternteil arbeitet. Um den Bonus zu erhalten, müssen beide Elternteile mindestens 14 Wochen Elternzeit nehmen und davon mindestens zwei Wochen hintereinander. Der Bonus beträgt derzeit 300 Euro pro Monat und wird für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten gezahlt.

Wer bekommt Elterngeld?

Für das Elterngeld kommt es nicht auf das Arbeitsverhältnis an. Elterngeld gibt es für:

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
  • Beamtinnen und Beamte
  • Selbstständige
  • Erwerbslose
  • Studierende und Auszubildende
  • Hausfrauen und Hausmänner
  • Teilzeitarbeitende
  • Geringfügig Beschäftigte (Mini-Job)
  • Selbstständig und Nicht-Selbstständig Arbeitende
  • Arbeitende im Ausland

Elterngeld könnt ihr auch dann bekommen, wenn euer Kind für einen Teil des Tages von anderen Personen betreut wird, zum Beispiel durch Au-Pairs, von Verwandten, von einer Tagesmutter oder in einer Kindertagesstätte.

Wie hoch ist das Elterngeld?

Als Netto-Einkommen vor der Geburt werden maximal 2.770 Euro berücksichtigt, davon gibt es in der Regel 65 % als Elterngeld also maximal 1800 €. Ausrechnen könnt ihr euer voraussichtliches Elterngeld mit dem Elterngeldrechner:

  • https://familienportal.de/familienportal/meta/egr

In Deutschland gibt es beim Elterngeld mehrere Varianten:

  • Basiselterngeld: Es ersetzt das Nettoeinkommen während der Elternzeit und beträgt 67% des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten 12 Monate vor der Geburt, höchstens aber 1.800 Euro pro Monat.
  • ElterngeldPlus: Es ermöglicht eine flexiblere Aufteilung der Elternzeit. Im Regelfall kann man doppelt so viel Zeit nehmen, aber bekommt pro Monat nur die Hälfte vom Basiselterngeld ausgezahlt.
  • Partnerschaftsbonus: Paare können zusätzlich zum Basiselterngeld und ElterngeldPlus einen Bonus von 300 Euro pro Monat erhalten, wenn beide Elternteile mindestens 14 Wochen Elternzeit nehmen und davon mindestens zwei Wochen hintereinander.

Darüber hinaus gibt es auch noch das Kinderbetreuungsgeld für Eltern, die ihr Kind nicht in eine Kinderkrippe oder ähnliches geben, sondern das Kind selbst betreuen. Es beträgt maximal 150 Euro pro Monat und kann für maximal 14 Monate in Anspruch genommen werden.

Wie beantrage ich Elterngeld?

Wann: Den Antrag auf Elterngeld können Sie erst nach der Geburt Ihres Kindes stellen.

Den Antrag sollten Sie innerhalb der ersten 3 Lebensmonate Ihres Kindes stellen. Denn Elterngeld wird maximal für 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt.

Offline: Da helfen die Elterngeldstellen, weiter. Hier können Sie basierend auf Ihrer Postleitzahl suchen: https://familienportal.de/dynamic/action/familienportal/125008/suche

Wichtig: Verantwortlich ist die Elterngeldstelle im Kreis, wo Ihr Kind angemeldet ist. Die Meldeadresse der Eltern kann auch eine andere sein.

Online beantragen:

Unter www.elterngeld-digital.de könnt ihr die Antragsunterlagen vorbereiten. Dazu müsst ihr online ein Benutzerkonto erstellen, was mit E-Mail-Adresse und Passwort direkt möglich ist. Am Ende müssen die Unterlagen aber trotzdem ausgedruckt und abgegeben werden.

Offline beantragen:

Das geht bei den Elterngeldstellen in euren jeweiligen Kommunen, also Städten, Gemeinden oder Kreisen

Elterngeld in Halle (Saale) beantragen

Die Elterngeldstelle in Halle (Saale):

  • Stadt Halle Fachbereich Bildung Abteilung Familie Team Bundeselterngeld (51.6.3)
  • Tel 03452210
  • Fax 0345 221-3127
  • E-Mail: bundeselterngeld@halle.de
  • Besucheranschrift: Neustädter Passage 18, 06122 Halle (Saale)
    • Sprechzeiten: Mo bis Fr. nur nach Terminvereinbarung per Telefon oder E-Mail
    • Rollstuhlgerecht? ja
    • Aufzug? ja
  • Alle Formulare und Anträge zum Download hier.

Elterngeld im Saalekreis beantragen

Die Elterngeldstelle im Saalekreis:

Der Halle-Saalekreis-Guide für: Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Kindergeld

Wir haben recherchiert, gesammelt und wollen euch hier die wichtigsten Infos für junge Familien an die Hand geben, damit ihr euch unbesorgt um euren Nachwuchs kümmern und ihn aufwachsen lassen könnt:

Auch spannend: