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Frist verlängert: Grundsteuererklärung ausfüllen für Halle und Saalekreis

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Alle von der Steuerpflicht betroffenen Grundstücke werden 2022 für Grundsteuerzwecke neu bewertet. Dafür ist noch Zeit bis 31. Oktober 2022. In einem typisierten Verfahren und abhängig von der regionalen Rechtslage in den jeweiligen Bundesländern ermitteln die Finanzämter die Bemessungsgrundlage neu. In den meisten Bundesländern wird das als Grundsteuerwert bezeichnet. Dieser Wert ersetzt den alten Einheitswert.

  • Grundsteuererklärung muss bis 31.01.2023 gemacht werden (vorher galt 31.10.2022, aber das wurde verlängert)
  • Formular muss im Onlineportal ELSTER gemacht werden
  • neue Grundsteuer dann gültig ab 2025

Was wird für die Grundsteuererklärung benötigt?

Für die Abgabe der Erklärung mit „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ benötigen wir folgende Angaben:

  1. Größe des Grundstücks
  2. Grundbuchblattnummer (falls zur Hand, ist aber nicht unbedingt notwendig),
  3. Gemarkung, Flur und Flurstück (wenn alle Angaben vorhanden sind)
  4. Nur für Eigentumswohnungen: Miteigentumsanteil am Grundstück

Was passiert wenn man keine Grundsteuererklärung abgibt?

Dann wird das Finanzamt aktiv und schickt eine Mahnung zur Abgabe der Grundsteuererklärung. Spätestens jetzt sollte man tätig werden und die Grundsteuererklärung machen. Wer die Grundsteuererklärung immer noch nicht abgibt, riskiert danach ein Zwangsgeld von bis zu 25.000 Euro!

Wo kann ich die Grundsteuererklärung machen?

Die Grundsteuererklärung ist über das Portal ELSTER unter www.elster.de zu erledigen. Dafür braucht man aber einen Login für ELSTER. Der Login muss vorher erstellt werden. Auf der ELSTER-Website gibt es eine Anleitung, wie das geht. Das Benutzerkonto erstellen können Sie hier.

Um sich bei ELSTER zu registrieren, gehen Sie wie folgt vor:

  1. Diesen Link anklicken: https://www.elster.de/eportal/wizard/seq/registrierungauswahl-1/zertifikatstypauswahl-zertifikatsdatei

  2. Persönliche Daten (u.a. Steuer-ID; diese können Sie beim Finanzamt nochmal erfragen, falls Sie diese nicht mehr finden können) eingeben

  3. Das Finanzamt stellt Ihnen Aktivierungsdaten per E-Mail zu – die E-Mail abspeichern

  4. Das Finanzamt stellt Ihnen dann Aktivierungsdaten per Post zu

  5. Sie klicken den Link in der E-Mail aus 3. an und geben Ihre Aktivierungsdaten von 4. ein

  6. Sie erhalten Ihre Zertifikatsdatei als Download und können sich jetzt mit der Zertifikatsdatei und Ihrem bei 2. erstellten Passwort bei ELSTER einloggen

Grundsteuererklärung: Wie muss ich das ELSTER-Formular ausfüllen?

In ELSTER wählen Sie aus der Übersichtsliste das Formular für die Grundsteuer aus und tragen folgende Informationen ein:

1 Angaben zur Feststellung

1.1 Grund der Feststellung

Hier gibt es folgende Auswahlmöglichkeiten:

  • Hauptfeststellung
  • Nachfeststellung
  • Artfortschreibung
  • Wertfortschreibung
  • Art- und Wertfortschreibung

Normalerweise muss hier immer Hauptfestellung ausgewählt werden

1.2 Art der wirtschaftlichen Einheit

Hier gibt es folgende Auswahlmöglichkeiten:

  • Keine Angabe
  • unbebautes Grundstück (wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens)
  • bebautes Grundstück (wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens)
  • Betrieb der Land- und Forstwirtschaft

Ein unbebautes Grundstück ist ein Grundstück, das nicht zu einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft gehört und auf dem sich keine benutzbaren Gebäude befinden. Hinweis: Ein Gebäude ist dann als benutzbar einzustufen, wenn es bezugsfertig ist; eine Bauabnahme ist nicht notwendig. Grundstücke mit zerstörten oder dem Verfall überlassenen Gebäuden gelten als unbebaut.

Ein bebautes Grundstück ist ein Grundstück, auf dem sich benutzbare Gebäude befinden. Das Grundstück darf nicht zu einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft gehören. Wird ein Gebäude in Bauabschnitten errichtet, ist der bezugsfertige Teil als benutzbares Gebäude anzusehen.

Fügen Sie der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts für ein unbebautes oder bebautes Grundstück folgende Anlage bei: Anlage Grundstück (GW2)

1.3 Grundsteuerrwert

Ein Grundsteuerwert wird auch für den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft festgestellt. Ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft besteht aus dem gesamten land- und forstwirtschaftlichen Vermögen.

Dazu gehören insbesondere:

  • Grund und Boden
  • Wirtschaftsgebäude
  • stehende Betriebsmittel
  • der normale Bestand an umlaufenden Betriebsmitteln

Nicht dazu gehören:

  • Wohngebäude
  • Grund und Boden, der nicht land- und forstwirtschaftlich genutzt wird
  • Gebäude und Gebäudeteile, die nicht land- und forstwirtschaftlich genutzt werden

Als Betrieb der Land- und Forstwirtschaft gelten auch einzelne land- und forstwirtschaftlich nutzbare Flächen, die ungenutzt, selbstgenutzt oder verpachtet sind. Land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen (mit Ausnahme der Hofstelle) gehören nicht zu einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft, wenn sie in einem Bebauungsplan als Bauland festgesetzt sind, die sofortige Bebauung möglich ist und die Bebauung innerhalb des Plangebiets in benachbarten Bereichen begonnen hat oder schon durchgeführt ist oder zu erwarten ist, dass sie innerhalb von sieben Jahren zu anderen Zwecken (zum Beispiel als Bau-, Gewerbe- oder Industrieland) genutzt werden.

Fügen Sie der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts für einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft bitte die Anlage Land- und Forstwirtschaft (GW3) und bei landwirtschaftlicher Tierhaltung die Anlage Tierbestand (GW3A) bei.

2 Lage des Grundstücks/Betriebs der Land- und Forstwirtschaft

Das ist einfach. Hier müssen Sie erstmal nur Ihre normale Postanschrift, also Ihre Adresse eintragen.

Die Angabe in Zeile 8 “Das Grundstück oder der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft erstreckt sich über mehrere hebeberechtigte Gemeinden.” trifft nur zu, wenn das Gründstück zu mehr als einer Gemeinde oder Landkreis gehört.

3 Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens

Bei Gemarkung beziehungsweise Flurstück bitte wie folgt eintragen:

Zeile 9, Gemarkung: Beispielsweise: Teutschenthal (152206)
Zeile 10, Grundbuchblatt: Bsp. 0815
Zeile 10, Flur: Bsp. 37
Zeile 10, Flurstück: Zähler (Bsp. 123 oder 123/45)
Zeile 10, Fläche (m²), die Grundstücksgröße in Quadratmeter
Zeile 11, zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler und Nenner (in der Regel 1/1 eintragen, es sei denn Ihnen gehört das Grundstück nicht allein)

3.1 Eigentumsverhältnisse

Bei Zeile 32 gibt es folgende Optionen:

  • 0 Alleineigentum einer natürlichen Person (also ein Mensch)
  • 1 Alleineigentum einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (also eine Behörde)
  • 2 Alleineigentum einer unternehmerisch tätigen juristischen Person (also eine Firma)
  • 3 Alleineigentum einer nicht unternehmerisch tätigen juristischen Person (also ein Verein)
  • 4 Ehegatten/Lebenspartner
  • 5 Erbengemeinschaft
  • 6 Bruchteilsgemeinschaft
  • 7 Grundstücksgemeinschaft ausschließlich von natürlichen Personen
  • 8 Grundstücksgemeinschaft ausschließlich von juristischen Personen
  • 9 andere Grundstücksgemeinschaft

4 Grundsteuerbefreiung/-vergünstigung Hilfe zum Begriff anzeigen

In Zeile 31: Der Grundbesitz wird ganz oder teilweise von einem begünstigten Rechtsträger oder für steuerbegünstigte Zwecke verwendet oder es liegen die Voraussetzungen für eine Ermäßigung der Steuermesszahl vor. Die Anlage Grundstück beziehungsweise Land- und Forstwirtschaft ist beigefügt und es liegen Angaben zur Grundsteuerbefreiung/-vergünstigung vor.

Bodenrichtwert berechnen

Wo finde ich den Bodenrichtwert?

Für Sachsen-Anhalt hilft uns hier das LVermGeo weiter, das Landesamt für Vermessung und Geoinformation. Im Geodatenportal findet sich eine Übersichtskarte:

No Title

No Description

Noch besser geht es aber mit dem System von BORIS-D, dem Bodenrichtwerte-Verzeichnis für Deutschland:

 

BORIS-D: Falscher Aufruf – Sie werden weitergeleitet

Information: Sehr geehrte Nutzerin, sehr geehrter Nutzer, Sie haben versucht, die Anwendung BORIS-D über eine veraltete URL aufzurufen. Bitte aktualisieren Sie Ihre gespeicherte URL. In 15 Sekunden werden Sie zur Haupt-URL www.bodenrichtwerte-boris.de weitergeleitet. Falls Ihr Browser keine automatische Weiterleitung unterstützt, klicken Sie hier!

Und gleich als Tipp: Die Zahlenwerte sind die €/m² – also bedeutet die Zahl 45 im BORIS, dass die markierte Fläche 45 €/m² kostet.

Das bedeuten die Werte:

Der Zähler enthält den jeweiligen Bodenrichtwert des Bodenrichtwertgebäudes, die Abkürzungen EU und SU kennzeichnen den Sanierungs- bzw. Entwicklungszuschlag.

Der Nenner enthält Informationen über die Nutzung der Fläche, wobei in städtischen Gebieten meist zwischen Wohn-, Misch- und Gewerbegebieten unterschieden wird:

  • W: Flächen, die für Wohnbebauung und ggf. untergeordnete, nicht störende gewerbliche Nutzung genutzt werden.
  • G: Flächen, die auch für dienstleistungsorientierte Betriebe genutzt werden können
  • M1: Gebiete mit Kerngebietscharakter, hoher baulicher Ausnutzung und geringem Wohnanteil
  • M2: Gebiete mit Kerngebiets- und Mischgebietscharakter und einem ausgewogenen Wohnanteil
  • GB: Bodenrichtwert für eine bebaute Gemeinbedarfsfläche

Fazit: Grundsteuererklärung abgeben

Wenn man nicht häufig mit Formularen zu tun hat, ist die Abgabe der Grundsteuererklärung am Anfang noch etwas gewöhnungsbedürftig, aber man gewöhnt sich daran.

Die größte Herausforderung ist das Finden von Flur, Flurstück und Bodenrichtwert. Da hilft aber die Karte im Boris-System weiter.

Wir wünschen viel Erfolg!

https://www.geodatenportal.sachsen-anhalt.de/ASWeb/ASC_Frame/portal.jsp

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