Ab 2. November neuer Lockdown: Was ist ge- und verboten?
Aufgrund exponentiell steigender Fallzahlen während der Corona-Pandemie beschlossen die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder einen zweiten geregelteren Lockdown ab Montag, dem 2. November 2020.
Weitere Details in der offiziellen Pressemitteilung der Bundesregierung:
Verzeichnis
Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 28. Oktober 2020
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden Beschluss: Trotz der Maßnahmen, die Bund und Länder vor zwei Wochen vereinbart haben, steigt die Zahl der Infektionen mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) inzwischen in nahezu allen Regionen Deutschlands mit exponentieller Dynamik an.
Zusammenfassung: Das gilt ab Montag – Lockdown mit menschlciehm Gesicht?
Das Wichtigste in Kürze:
- ✔️ Hygienekonzept. Bestehende Konzepte müssen angesichts der gestiegenen Infektionszahlen angepasst werden.
- ✔️ Handel bleibt. Groß- und Einzelhandel unter Auflagen weiterhin geöffnet.
- ✔️ Medizin bleibt. Notwendige Behandlungen wie Physio-, Ergo und Logotherapien sowie Podologien bleiben geöffnet.
- ✔️ Schulen und Kindergärten bleiben offen. Die Länder entscheiden über die erforderlichen Schutzmaßnahmen. Weiterbildungseinrichtungen sind vorauss. inbegriffen.
- ✔️ Finanzhilfen. Die Bundesregierung stellt Hilfen für Unternehmen und Vereine zur Verfügung.
- ❌ Aufenthalt in der Öffentlichkeit nur mit Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes (max. 10 Personen).
- ❌ Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios werden geschlossen. Friseure bleiben offen.
- ❌ Freizeiteinrichtungen (Messen, Theater, Kinos, Fitnessstudios und Schwimmbäder) werden geschlossen.
- ❌ Gastronomiebetriebe, Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen werden geschlossen.
Folgende Inhalte wurden beschlossen:
- Ab dem 2. November treten zusätzliche Maßnahmen in Kraft. Die Maßnahmen werden bis Ende November befristet. Nach Ablauf von zwei Wochen beraten sich Bundeskanzlerin und Länderchefs zum weiteren Vorgehen.
- Abstand zu halten und Kontakte zu verringern.
- Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist ab sofort nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes jedoch in jedem Falle maximal mit 10 Personen gestattet. Verstöße werden bestraft.
- Auf nicht notwendige private Reisen und Besuche (auch von Verwandten) verzichten. Übernachtungsangebote im Inland werden nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt.
- Geschlossen werden: Theater, Opern, Konzerthäuser, und ähnliche Einrichtungen, Messen, Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen, Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen, der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eignen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbäder, Saunen und Thermen, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen.
- Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt. Profisport nur ohne Zuschauer.
- Gastronomiebetriebe sowie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen werden geschlossen. Geöffnet bleiben: Lieferservice und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause sowie der Betrieb von Kantinen.
- Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen. Geöffnet bleiben: Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege, Friseursalons
- Groß- und Einzelhandel bleibt unter Auflagen geöffnet. In den Geschäften nicht mehr als ein Kunde pro 10 qm Verkaufsfläche.
- Schulen und Kindergärten bleiben offen. (Länder entscheiden über Schutzmaßnahmen.)
- Für alle betroffenen Organisationen und Einrichtungen wird der Bund eine außerordentliche Wirtschaftshilfe gewähren. Die Finanzhilfe wird ein Finanzvolumen von bis zu 10 Milliarden haben.
- Überbrückungshilfe III wird beschlossen; auch für Kultur- und Veranstaltungswirtschaft und die Soloselbständigen. Außerdem wird der KfW-Schnellkredit für Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten angepasst.
- Bund und Länder fordern die Unternehmen eindringlich auf Heimarbeit oder das mobile Arbeiten zu Hause zu ermöglichen. Behörden sowie die Unfallversicherungsträger beraten die Unternehmen dabei und führen Kontrollen durch.
- Für Krankenhäuser, Pflegeheime, Senioren- und Behinderteneinrichtungen sind besondere Schutzvorkehrungen zu ergreifen. Schnelltests sollen zügig und prioritär in diesem Bereich eingesetzt werden, um auch bei steigenden Infektionszahlen einen bestmöglichen Schutz zu gewährleisten und sichere Kontakte zu ermöglichen. Einrichtungen der Sozial- und Jugendhilfe sowie vergleichbare Beratungseinrichtungen bleiben geöffnet.
- Bund und Länder werden durch einheitliche Maßnahmen die Übersichtlichkeit erhöhen. Sie werden Kontrollen zur Einhaltung der Maßnahmen flächendeckend verstärken und dabei Kontrollen, insbesondere im grenznahen Bereich, durchführen, um die Einhaltung der Quarantäneverordnungen zu überprüfen.
- Bund und Länder sehen die Maßnahmen als verhältnismäßig, zur Abwendung noch umfangreicherer wirtschaftlicher Schäden im Falle einer unkontrollierten pandemischen Entwicklung.
Unsere Meinung
Als Unternehmen und als Menschen, die von den Auswirkungen der Pandemie direkt betroffen sind, will Schrift-Architekt Unterstützung anbieten. Wir halten Sie auf dem Laufenden. Dieser Beitrag ist eine erste Hilfestellung.
Kommentar durch HSN
Mit fast mürrischer Ironie merken wir an, wie ur-deutsch folgender Satz aus der Aufzählung oben wirkt: “Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt.”
Wir stimmen zu, dass wir gemeinsam vorsichtig sein müssen. Definitiv. Es ist bedauerlich, dass nicht genug Disziplin geherrscht hat, um einen zweiten Lockdown zu verhindern.
Arbeiten wir jetzt gemeinsam daran, dass es nur bei einem zweiten Lockdown bleibt.
Die Redaktion
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