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Gemeindegebietsreform abgeschlossen

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Am 1. Januar 2011 tritt in Sachsen-Anhalt die gesetzliche Zuordnung von 84 Gemeinden in Kraft. Damit wird die Gemeindegebietsreform endgültig abgeschlossen. Über 85 Prozent der Gemeinden hatten sich freiwillig zu größeren Einheiten zusammengeschlossen. Für 45 Gemeinden war die gesetzliche Zuordnung bereits am 1. September 2010 in Kraft getreten.

„Damit endet ein Prozess, der alle Beteiligten große Anstrengungen gekostet hat. Ich bin sehr froh darüber, dass in den allermeisten Fällen Verabredungen über freiwillige Lösungen getroffen werden konnten und keine neuen Gräben aufgerissen wurden“, sagte dazu Innenminister Holger Hövelmann (SPD). „Mit der Entstehung leistungsfähiger Einheitsgemeinden und von Verbandsgemeinden in bestimmten Ausnahmefällen wird die kommunale Selbstverwaltung auf eine sichere Grundlage gestellt, die auch den Herausforderungen des demographischen Wandels gerecht werden wird. Die jetzt gegründeten größeren Gemeinden sind nachhaltig lebensfähig.“
Vier Gemeinden werden zum 1. Januar neu gegründet: die Stadt Löbejün-Wettin im Saalekreis, die Stadt Teuchern im Burgenlandkreis sowie die Städte Oranienbaum-Wörlitz und Zahna-Elster im Landkreis Wittenberg. Im Landkreis Stendal wird Klein Schwechten in die Mitgliedsgemeinde Rochau der Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck eingemeindet. Alle anderen Neuzuordnungen sind Eingemeindungen in bestehende Einheitsgemeinden.
Gemeindegrößen:

a) nach der Einwohnerzahl (Bevölkerung 30.06.2010 zum Gebietsstand 01.01.2011)
– kleinste Gemeinde: Bornstedt (Landkreis Mansfeld-Südharz) mit 873 Personen
– größte Gemeinde: kreisfreie Stadt Halle (Saale) mit 231.874 Personen
– kleinste Einheitsgemeinde: Falkenstein/Harz (Landkreis Harz) mit 5.882 Personen
– größte kreisangehörige Einheitsgemeinde: Lutherstadt Wittenberg (Landkreis Wittenberg) mit 49.760  Personen
– kleinste Verbandsgemeinde: Weida-Land (Saalekreis) mit 8.584 Personen
– größte Verbandsgemeinde: Unstruttal (Burgenlandkreis) mit 17.331 Personen
– kleinste Mitgliedsgemeinde: Bornstedt (Landkreis Mansfeld-Südharz) mit 873 Personen
– größte Mitgliedsgemeinde: Hansestadt Seehausen (Altmark), (Landkreis Stendal) mit 5.384 Personen
b) nach der Fläche:

– kleinste Gemeinde: Ahlsdorf (Landkreis Mansfeld-Südharz) mit einer Fläche von 509 ha
– größte Gemeinde: Hansestadt Gardelegen (Altmarkkreis Salzwedel) mit einer Fläche von 63 224 ha
Bis zur vergangenen Woche hatten alle betroffenen Gemeinden bis auf Jävenitz und Steinitz (beide Altmarkkreis Salzwedel) die Einführung der Ortschaftsverfassung beschlossen. Dadurch werden die bisherigen Gemeinderäte zu Ortschaftsräten und die ehrenamtlichen Bürgermeister zu Ortsbürgermeistern, jeweils bis zum Ende ihrer Wahlperiode.
Am 1. Januar 2011 treten folgende Neuzuordnungen in Kraft:

Landkreis Betroffene Gemeinden Zuordnung Besonderheiten
Altmarkkreis Salzwedel Fleetmark, Mechau, Rademin, Vissum Eingemeindung in die Stadt Arendsee  
Breitenfeld, Dannefeld, Estedt, Hottendorf, Jävenitz, Jeggau, Jerchel, Kassieck, Köckte, Letzlingen, Lindstedt, Mieste, Miesterhorst, Peckfitz, Sachau, Seethen, Sichau, Solpke Eingemeindung in die Hansestadt Gardelegen Neuwahl des Stadtrates
Steinitz, Wieblitz-Eversdorf Eingemeindung in die Hansestadt Salzwedel  
Badel, Jeggeleben, Zethlingen Eingemeindung in die Stadt Kalbe (Milde)  
Burgenlandkreis Dehlitz (Saale), Sössen, Zorbau Eingemeindung in die Stadt Lützen  
Deuben, Gröben, Gröbitz, Krauschwitz, Nessa, Prittitz, Stadt Teuchern, Trebnitz Neugründung der Stadt Teuchern Neuwahl von Stadtrat und Bürgermeister
Landkreis Harz Bad Suderode, Stadt Gernrode, Rieder Eingemeindung in die Stadt Quedlinburg  
Saalekreis Brachwitz, Döblitz, Domnitz, Gimritz, Stadt Löbejün, Nauendorf, Neutz-Lettewitz, Plötz, Rothenburg, Stadt Wettin Neugründung der Stadt Löbejün-Wettin Neuwahl von Stadtrat und Bürgermeister
Landkreis Stendal Klein Schwechten Eingemeindung in die Gemeinde Rochau (Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck) Neuwahl des Gemeinderates
Landkreis Wittenberg Axien, Bethau, Groß Naundorf, Labrun, Lebien, Plossig, Stadt Prettin Eingemeindung in die Stadt Annaburg Neuwahl des Stadtrates
Möhlau, Schköna, Tornau, Zschornewitz Eingemeindung in die Stadt Gräfenhainichen Neuwahl des Stadtrates
Klöden, Schützberg Eingemeindung in die Stadt Jessen (Elster)  
Brandhorst, Gohrau, Griesen, Horstdorf, Kakau, Stadt Oranienbaum, Rehsen, Riesigk, Vockerode, Stadt Wörlitz Neugründung der Stadt Oranienbaum-Wörlitz Neuwahl von Stadtrat und Bürgermeister
Dietrichsdorf, Elster (Elbe), Gadegast, Leetza, Listerfehrda, Mühlanger, Stadt Zahna, Zemnick, Zörnigall Neugründung der Stadt Zahna-Elster Neuwahl von Stadtrat und Bürgermeister

Die beim Landesverfassungsgericht anhängigen Klagen gegen die gesetzlichen Neuzuordnungen haben keine aufschiebende Wirkung. Ebenfalls am 1. Januar 2011 tritt die freiwillige Eingemeindung von Allrode in die Stadt Thale in Kraft.

Mit der Neuordnung dieser Gemeinden ist die flächendeckende Einführung von Einheitsgemeinden und – im Ausnahmefall – Verbandsgemeinden abgeschlossen. Damit endet in Sachsen-Anhalt auch die Zeit der gemeinsamen Organisation kommunaler Verwaltung in Verwaltungsgemeinschaften. Die letzten zehn Verwaltungsgemeinschaften hören zum Jahresende auf zu bestehen. Das sind Salzwedel-Land und Südliche Altmark im Altmarkkreis Salzwedel, Lützen-Wiesengrund und Vier Berge-Teucherner Land im Burgenlandkreis, Gernrode im Harz, Saalkreis Nord im Saalekreis sowie Annaburg-Prettin, Elbaue-Fläming, Tor zur Dübener Heide und Wörlitzer Winkel im Landkreis Wittenberg.

Ministerium des Innern



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